Einleitung
Die digitale Welt macht alles schneller, Auswahl und Kaufentscheide sowie v.a. den Bestell- und Zahlvorgang.
Der Übereilungsschutz des Gesetzgebers für klassische Kaufgeschäfte ist beim digitalen Einkauf abgekürzt, sekunden- oder minutenschnell.
Unseriöse Geschäftspartner oder unvorteilhafte Produkte werden heute zu schnell ausgewählt.
Agenda
Screening des Online-Anbieters
Das Screening des Business Partners und hier des Online-Anbieters ist ein «must»:
- Im Onlineshop keine Produkte in den Warenkorb, bevor der Anbieter gründlich geprüft wurde.
Anbieter-Auftritt
In formaler Hinsicht kann der Onlineshop bzw. die Website geprüft werden anhand:
- Professionalität der Sprache und Bilder
- Vollständigkeit der Website (Impressum, richtige Schreibweise des Unternehmens, der Anschrift, Telefonnummer + E-Mail-Account etc.)
- Prüfung der Übereinstimmung von Anschrift + Telefonnummer mit dem Google-Ausweis bzw. mit dem Online-Telefonverzeichnis.
Erkundigungen / Empfehlungen
Erkundigen Sie sich bei Freunden und Bekannten, mit welchen Onlineanbietern sie gute und mit welchen sie schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Abtiefende Recherchen
Die Konsultation verschiedener Elemente der Website bzw. des Webportals ergeben oft einen Eindruck zum Anbieter, namentlich:
- Produkte
- Elektrogeräte für den Schweizer Markt, m/220 V + Schweizer Steckern, Berücksichtigung der Schweizer Normen usw.
- fälschungsfreie Gegenstände
- aktuelle Produkte (keine alten oder Vor-Serien)
- Produkte, die für den Schweizer Markt entwickelt und produziert sind
- Preisvergleich mit anderen Anbietern
- (zu billig oder zu teuer?)
- Erfahrungsberichte in den Internetforen
- (Überwiegen von Lob oder Beanstandungen?)
- Bewertungen der Online-Handelsplattformen
- wie Ricardo, Ebay, Amazon, AliExpress oder Wish
- (je mehr Verkäufer- / Käuferbewertungen, desto aussagekräftiger)
- wie Ricardo, Ebay, Amazon, AliExpress oder Wish
- Gütesiegel
- zB «Trusted Shops»
- (nice to have)
- zB «Trusted Shops»
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- o (Standardklauseln, klare Liefer- und Rückgabebedingungen, einseitig käuferbelastende Bedingungen, längere Lieferfristen, Ungebundenheit an den Kauf, einseitige Änderungsklauseln etc.)
Fazit
Es gilt auch hier das Sprichwort:
- «Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste».
Oder besser:
- «Vorbeugen ist besser als heilen».
Quelle
LawMedia Redaktionsteam