Agenda
Summary
Selbstständigerwerbende geniessen nicht den gleichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmende:
- Ein Obligatorium zu ihrer besseren sozialen Absicherung wäre kaum umsetzbar,
- weder technisch,
- noch finanziell.
- Dies hält der Bundesrat (BR) in seinem Bericht fest, welchen er am 06.12.2024 verabschiedet hat.
- Der BR begrüsst aber
- private Initiativen,
- welche die Selbstständigerwerbenden beim Aufbau von Reserven unterstützen.
- private Initiativen,
Soziale Absicherung der Selbständigerwerbenden
Die soziale Absicherung der Selbstständigerwerbenden unterscheidet sich von jener der Angestellten:
- Keine obligatorische Versorge
- Die Selbstständigerwerbenden sind nicht unterstellt:
- der obligatorischen beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
- der obligatorischen Unfallversicherung.
- Die Selbstständigerwerbenden sind nicht unterstellt:
- Eigene Vorsorge-Obliegenheit
- Wollen Selbständigerwerbende für den Fall, dass sie krank werden, vorsorgen,
- müssen sie eigene Vorkehrungen treffen,
- zB eine Taggeldversicherung abschliessen.
- müssen sie eigene Vorkehrungen treffen,
- Wollen Selbständigerwerbende für den Fall, dass sie krank werden, vorsorgen,
- Arbeitnehmer haben Lohnfortzahlungsanspruch
- Arbeitnehmende haben im Krankheitsfall demgegenüber für eine gewisse Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Keine Absicherung bei ausbleibenden Aufträgen
- Für Selbstständigerwerbende gibt es bisher keine Möglichkeit, sich für den Fall abzusichern, dass die Aufträge ausbleiben und sie keine Arbeit haben.
Technisch aufwändige und kostenintensive Lösungen
Im Bericht zum Postulat 20.4141 (Benjamin Roduit) hat der Bundesrat analysiert, wie die soziale Absicherung von Selbständigerwerbenden verbessert werden könnte.
Er hat dabei die folgenden drei Ansätze geprüft:
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Schaffung einer freiwilligen Versicherung für Selbstständigerwerbende im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV),
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Integration in die Erwerbsersatzordnung (EO) und
- Obligatorische Reserve
- Aufbau einer obligatorischen Reserve.
Beurteilung des Bundesrates
Der BR kommt zum Schluss, dass eine Integration nicht praktikabel ist, weder in die ALV, noch in die EO:
- Aufwand und hohe Kosten
- Die Umsetzung wäre aufwändig und mit teilweise hohen Kosten verbunden.
- Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wäre daher kaum attraktiv.
- Risiko-Absicherung würde hohe Beiträge verursachen
- Würden sich Personen mit hohem Risiko versichern, müssten die Beiträge entsprechend hoch sein.
- Versicherungsobligatorium würde Fehlanreize schaffen
- Ein Versicherungsobligatorium
- würde Fehlanreize bieten und
- müsste restriktiv ausgestaltet werden.
- Ein Versicherungsobligatorium
- Schwierige Kriterien-Definition
- Es wäre schwierig, klare Kriterien zu definieren, wann vorliegt:
- eine «unverschuldete» Unterbeschäftigung und
- ein «freiwilliges» zB ungenügendes Bemühen um Aufträge.
- Es wäre schwierig, klare Kriterien zu definieren, wann vorliegt:
- Eine Quersubventionierung von Selbständigerwerbenden durch Arbeitnehmer müsste vermieden werden
- Auch die Quersubventionierung von Selbständigerwerbenden durch Arbeitnehmende müsste vermieden werden,
- was eine Integration in die bestehenden Systeme zusätzlich erschwert.
- Auch die Quersubventionierung von Selbständigerwerbenden durch Arbeitnehmende müsste vermieden werden,
Private Initiativen
Der BR begrüsst allerdings private Initiativen wie jene der Gewerkschaft Syndicom, die die Selbstständigerwerbenden beim Aufbau von Reserven unterstützen.
- Reservenbildung
- Für Selbstständigerwerbende wäre es unumgänglich, Reserven zu bilden, um Zeitspannen zu überdauern:
- mit schlechter Auftragslage und
- vorübergehende Verluste.
- Für Selbstständigerwerbende wäre es unumgänglich, Reserven zu bilden, um Zeitspannen zu überdauern:
- Nachteile im Falle eines Obligatoriums
- Die Schaffung eines Obligatoriums wäre mit vielen Nachteilen verbunden.
- Zwangssparen
- Die Einführung eines Zwangssparens für Selbstständigerwerbende
- wäre nur schwer kontrollierbar und
- liesse sich kaum durchsetzen.
- Die Einführung eines Zwangssparens für Selbstständigerwerbende
Ursprung des Postulats
Das Postulat wurde vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie eingereicht:
- Keine Selbständigerwerbenden-Absicherung während Pandemie
- Arbeitgeber konnten für ihre Angestellten Kurzarbeitsentschädigungen geltend machen.
- Demgegenüber bestand für Selbstständigerwerbende zu Beginn der Krise keine vergleichbare Absicherung.
- exCorona-Erwerbsausfallentschädigung
- Deshalb musste der BR im März 2020 die Corona-Erwerbsausfallentschädigung schaffen,
- um die Einkommenseinbussen der von behördlichen Massnahmen betroffenen Selbstständigerwerbenden teilweise auszugleichen.
- Deshalb musste der BR im März 2020 die Corona-Erwerbsausfallentschädigung schaffen,
Dokumente
Bericht des Bundesrates
Quelle: admin.ch
Quelle: parlament.ch
Quelle sozialesicherheit.ch
Weiterführende Informationen
Postulat 20.4141 (Benjamin Roduit)
Selbständigerwerbende / Einzelunternehmen / Freiberufler / Akademische Berufe
- Begriff: Einzelkaufmann / Einzelfirma
- Freelancer-Tätigkeit
- Personenarten des Auftraggebers bzw. Beauftragten
- Freiberufler / akademische Berufe
Berufliche Vorsorge / Private Vorsorge / 3 Säulen-System
Berufliche Vorsorge + Ehescheidung
Lohnfortzahlungspflicht
Selbständigerwerbende + Aufträge
Selbständigerwerbende + Steuern
Quelle
LawMedia Redaktionsteam