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Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung

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Einleitung zur Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsverhinderung

Rechtsgebiet:
Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung
Stichworte:
Arbeitsverhinderung, Lohnfortzahlung, lohnfortzahlungspflicht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatzfragen: unverschuldete Arbeitsverhinderung? Lohnfortzahlungspflicht?

  1. Liegt eine unverschuldete Arbeitsverhinderung vor?
  2. Besteht eine Lohnfortzahlungspflicht?
    • Falls ja, wie lange besteht diese Lohnfortzahlungspflicht?
    • Falls ja, wie hoch fällt die Lohnfortzahlung aus?

Dauer der Lohnfortzahlung

Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate dauerte (Karenzfrist) oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde, nach dem jeweiligen Dienstjahr und dies nach unterschiedlich sozialen Berechnungsskalen einzelner Regionen:

Lohnfortzahlungsskalen

 

Höhe der Lohnfortzahlung

Die Höhe der Lohnfortzahlung beträgt laut GAV 80% des Lohnes ausser sie ist im Arbeitvertrags speziell festgesetzt worden. Besteht eine Krankentaggeldversicherung, können deren Leistungen die Lohnfortzahlung ganz oder teilweise substituieren

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