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Home Office: Tätigkeitsprinzipien

Teil 2 - Organisationshilfen

Datum:
07.08.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Personalabbau / Personalrestrukturierungen, Home-Office Arbeit, ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie, Internetrecht
Thema:
Home Office: Tätigkeitsprinzipien
Stichworte:
Arbeitsorganisation, Organisationshilfen, Tätigkeitsprinzipien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

In «Teil 1 – Organisations-To do’s» wurden die Arbeitsmethoden erörtert. Es ging v.a. darum, dass der «Home Office-Arbeitnehmer» zu Hause auf sich allein gestellt ist und er nicht mit dem Pult-Nachbarn über das zweckmässige Vorgehen diskutieren und die zutreffenden Vorgehen wählen kann.

Die Home-Office-Tätigkeit beim Arbeitnehmer zu Hause findet nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Auch beim Arbeiten zu Hause darf der Arbeitgeber eine geordnete und disziplinierte Tätigkeit verlangen.

Als «Teil 2» folgt in diesem Sinne nun die Präsentation von

  • Tätigkeitsprinzipien.

Generelles

Für Homeoffice-Tätigkeiten gelten

Arbeits- und Ruhezeiten

Grundsätzlich gelten die gleichen Arbeitszeitregelungen wie

  • im Betriebsbüro,
  • inklusive
    • der Höchstarbeitszeit und
    • der vorgeschriebenen Ruhepausen.

Arbeitszeiterfassung

Die Arbeitszeit muss auch im Homeoffice erfasst werden,

  • es sei denn,
    • es gibt eine spezifische Regelung für eine vereinfachte Erfassung oder
    • einen Verzicht darauf.

Ergonomie

Der Arbeitsplatz im Homeoffice sollte

  • ergonomisch gestaltet sein,
    • um gesundheitliche Beschwerden des Arbeitnehmers zu vermeiden. 

Gesundheitsschutz

Der Arbeitgeber hat im Homeoffice zu achten:

  • die Fürsorgepflicht im Homeoffice und
  • den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers.

Erreichbarkeit

Es ist wichtig, zu treffen, klare Regelungen

  • zur Erreichbarkeit im Homeoffice,
    • um eine Überlastung des Arbeitnehmers zu vermeiden;
  • zur Arbeit im Homeoffice
    • wie Flexibilität und Vermeidung einer Arbeitsüberlastung;
  • zur Gewährleistung der Verantwortlichkeiten im Homeoffice,
    • wie eine produktive und gesunde Arbeitsumgebung.

Technische Ausstattung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet,

  • die notwendige technische Ausstattung für die Arbeit im Homeoffice zur Verfügung zu stellen.

Überwachung

Überwachungssysteme, welche einzig der Arbeitnehmer-Kontrolle dienen, sind unzulässig.

Datenschutz und Geheimhaltung

Arbeitnehmer sind im Homeoffice verpflichtet

  • zur Geheimhaltung und
  • zum Schutz sensibler Daten.

Dies beinhaltet Massnahmen wie

  • sichere Passwörter,
  • eine geschützte Verbindung zum Unternehmens-Netzwerk und
  • die sichere Aufbewahrung von Dokumenten.

Kosten

Die Kosten für Telekommunikation und ggf. weitere durch die Arbeit im Homeoffice entstandene

  • Auslagen können vom Arbeitgeber
    • übernommen oder
    • pauschal entschädigt werden.

Vereinbarung

Die Arbeit im Homeoffice sollte

Fazit

Für Homeoffice-Tätigkeiten gelten spezifische Tätigkeitsprinzipien:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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