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Wegrecht: Umfang eines gemessenen Wegrechts

ZGB 737, ZGB 738 und ZGB 739

Datum:
06.10.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Thema:
Wegrecht
Stichworte:
Auslegung Grundbucheintrag, Baueinsprache, Grunddienstbarkeit, Grundstück, Messung, Umfang, Wegrecht, Wegrechtsdienstbarkeit
Erlass:
ZGB 737, ZGB 738 und ZGB 739
Entscheid:
Obergericht des Kantons Thurgau, 2. Abteilung, 12.12.2023, ZBR.2023.4, RBOG 2024 Nr. 6 / S. 39 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Umfang eines gemessenen Wegrechts richtet sich

  • nach den Bedürfnissen des begünstigten Grundstücks,
    • im Zeitpunkt der Errichtung.

Zur Auslegung des Dienstbarkeitswortlautes sind heranzuziehen:

  • Die Mittel aus der Zeit der Dienstbarkeitserrichtung.

Obergericht des Kantons Thurgau
2. Abteilung
12.12.2023
ZBR.2023.4, RBOG 2024 Nr. 6 / S. 39 ff.

ZBGR 106 (2025) Nr. 19, S. 229 ff.

Auszug aus dem Gerichtsentscheid

Quelle: RBOG 2024, 19. Juni 2025 (S. 39 – S. 49) | obergericht.tg.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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