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Dienstbarkeit

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Auslegung Grundbucheintrag

Rechtsgebiet:
Dienstbarkeit
Stichworte:
Dienstbarkeit, Dienstbarkeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Umfang des Dienstbarkeitsrechts bzw. der Duldungs- oder Unterlassungspflicht des Dienstbarkeitsbelasteten orientiert sich primär am Grundbucheintrag bzw. nach folgender Kaskade [vgl. ZGB 738 Abs. 1 und Abs. 2, Teil 1]

1. „Stichwort“ im Grundbuchblatt (des belasteten Grundstücks)

a) „deutlicher Grundbucheintrag“?

  • Bejahendenfalls
    • Kein weiteres Vorgehen nach ZGB 738 Abs. 2
    • Wortlaut ist für die Inhaltsbestimmung massgebend
    • Gutgläubiger Dritterwerber darf auf den Eintrag beim belasteten Grundstück abstellen [vgl. ZGB 973 Abs. 1]

b) Auslegungsbedürftiger Grundbucheintrag?

  • Bejahendenfalls
    • Weitere Abklärungen gemäss nachfolgender Kaskade

2. Beschrieb gemäss (separatem) Servitutenprotokoll (SP) (dinglicher Textteil)

a) Übereinstimmung mit Grundbucheintrag?

b) Übereinstimmung mit Begründungsakt (Erwerbsgrund = Dienstbarkeitsvertrag)?

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