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Im Rahmen von
- Vertragsverhandlungen über eine Verlängerung des Mietvertrags
stellte die Vermieterin
- das Ende des Mietverhältnisses in Aussicht,
- sofern die Mieterin den Verlängerungsvorschlag nicht unterzeichne.
Dies entspricht
- einer Kündigungsandrohung,
- welche ohne Weiteres eine Drucksituation zu begründen vermag.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
vom 18.08.2025
Geschäfts-Nr.: NG250006-O/U
Zweiter Abschnitt: Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
A. Missbräuchliche Mietzinse
I. Regel
Art. 269 OR
Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen.
Weiterführende Informationen
- Konsensuale Mietzinserhöhung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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