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Vorsorge / Sozialversicherung

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Schweizer Altersvorsorge: Die UBS schlägt einen Systemwechsel vor

Datum:
02.07.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Vorsorge / Vorsorgerecht, Sozialversicherungsrecht
Thema:
Schweizer Altersvorsorge: Die UBS schlägt einen Systemwechsel vor
Stichworte:
1. Säule, 2. Säule, AHV, Altersvorsorge, Pensionskasse, Reform, Rentenreform, Säule 3a, Systemwechsel, UBS
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die politische Debatte um die Schweizer Altersvorsorge gleicht seit Jahren einem zähen Ringen um minimale Kompromisse, während die demografische Entwicklung und ungedeckte Finanzierungszusagen (wie die unlängst beschlossene 13. AHV-Rente) den Druck stetig erhöhen. 

Vor diesem Hintergrund hat die Ökonomen-Riege der UBS um James Mazeau, Elisabeth Beusch, Veronica Weisser und Chefökonom Daniel Kalt ein viel beachtetes Diskussionspapier vorgelegt.

Die Autoren betonen, dass es sich dabei nicht um ein pfannenfertiges politisches Programm handelt, sondern um ein „Gedankenexperiment“. Dieses rüttelt jedoch an den Grundfesten des Schweizer Drei-Säulen-Modells und schlägt einen weitreichenden Systemwechsel vor.

Die Rentenreform-Idee der UBS

Das Konzept sieht vor, das Vorsorgesystem ab dem Jahr 2035 grundlegend neu aufzustellen. Der rote Faden ist die Abkehr von der klassischen Umlagefinanzierung hin zu einer konsequenten Kapitaldeckung sowie eine klarere Trennung der Einkommensschichten.

Neue 1. Säule (Ersatz der AHV)

Die umlagefinanzierte AHV wird abgeschafft. 

  • Neu
    • An Stelle tritt eine rein kapitalgedeckte 1. Säule im sogenannten Leistungsprimat.
  • Finanzierung
    • Auf Löhne bis zu 50’000 Franken wird ein Beitragssatz von insgesamt 20 Prozent erhoben.
  • Absicherung
    • Dieses Kapital wird am Markt investiert, wobei der Bund eine Mindestrendite garantiert. 
    • Eventuelle Defizite deckt der Staat über Steuereinnahmen.

Reformierte 2. Säule (Berufliche Vorsorge)

Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) greift erst ab einem Lohn von 50’000 Franken: 

  • Reines Beitragsprimat
    • Sie wird in ein reines Beitragsprimat überführt, also ohne gesetzliche Garantien oder starre Umwandlungssätze. 
  • Abschaffung altersabhängige Beitragssätze
    • Altersabhängige Beitragssätze (die ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt oft benachteiligen) werden abgeschafft. 
  • Mehr Wahlfreiheit
    • Versicherte erhalten deutlich mehr Wahlfreiheit bei der Anlage ihres Kapitals.

Reformierte 3. Säule (Private Vorsorge 3a)

Die steuerlichen Anreize für die Säule 3a werden umgekehrt:

  • Heute
    • profitieren vor allem Gutverdiener von den einkommensprogressiven Steuerabzügen. 
  • Künftig
    • sollen die steuerlichen Anreize gezielt Geringverdienende begünstigen, um auch ihnen den Vermögensaufbau zu erleichtern.

Neue 4. Säule (Obligatorische Pflegeversicherung)

Da die Pflegekosten im Alter zu den grössten finanziellen Risiken gehören, schlägt die UBS vor:

  • Einführung einer obligatorischen Pflegeversicherung 
    • für alle Personen ab 45 Jahren vor.

Rentenalter

Das Rentenalter soll schrittweise steigen und an die Lebenserwartung gekoppelt werden:

  • Ab 60. Lebensjahr
    • Konkret würde es sich um 67 Prozent der Zunahme der Lebenserwartung ab dem 60. Lebensjahr erhöhen. 
  • Heutige 18-Jährige Generation
    • Für die heute 18-Jährige Generation würde das Rentenalter langfristig auf etwa 68 Jahre steigen.

Kehrseite: Hoher Preis des Übergangs

So elegant das theoretische Modell eines kapitalgedeckten Systems erscheint, der Weg dorthin ist steinig und extrem teuer. Man spricht vom sogenannten „Doppelzahlungs-Problem“ der Übergangsgeneration:

Da die heutige AHV im Umlageverfahren funktioniert (die Jungen zahlen direkt für die heutigen Rentner), müssen während einer jahrzehntelangen Übergangsphase die bereits erworbenen Rentenansprüche der älteren Generationen weiter ausbezahlt werden, während die Erwerbstätigen gleichzeitig gezwungen sind, ihr eigenes Kapital in der neuen 1. Säule anzusparen.

Die Zahlen der UBS-Ökonomen verdeutlichen die Dimensionen:

  • Allein zur Ausfinanzierung der bestehenden AHV-Ansprüche müsste der Bund zwischen 2035 und 2100 durchschnittlich 43,7 Milliarden Franken jährlich einschiessen.
  • Um dies zu finanzieren, müssten die Steuereinnahmen in der Übergangsphase temporär um rund 18 Prozent steigen (langfristig bliebe eine Erhöhung von etwa 3 Prozent).
  • Eine solche Übergangsfinanzierung liesse sich im Bundeshaushalt nur realisieren, wenn für diese Kosten eine explizite Ausnahme von der Schuldenbremse gewährt würde.

Ausblick

Der Vorschlag der UBS-Ökonomen stösst eine grundlegende Diskussion über die langfristige Struktur der Schweizer Altersvorsorge an. Das theoretische Modell wirft jedoch in der Praxis komplexe ökonomische, rechtliche und politische Fragen auf, die in einer breiteren Debatte geklärt werden müssten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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