Abweichende Kosten- und PE-Regeln
Bei Überweisung des Rechtsstreites ins ordentliche Verfahren Gründe: Illiquidität (nicht ohne Beweisverfahren feststellbare tatsächliche Verhältnisse) Unzuständigkeit infolge zu hoch angenommenen Streitwertes Unzuständigkeit infolge Streitwertänderung durch Widerklage des Beklagten. Festsetzung von Kosten und PE werden dem... weiterlesen