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Devirex AG in provisorischer Nachlassstundung

Datum:
25.07.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Devirex, Gläubigerschutz, Insolvenz, Konkurs, lipivir, Sanierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 293

Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 25.07.2022 hat das Kantonsgericht des Kantons Zug der Devirex AG (CHE-112.981.027) in Rotkreuz bis 22.10.2022 die provisorische Nachlassstundung gewährt.

Die Devirex AG wurde bekannt durch

  • die Entwicklung des Produkts «Lipvir», welches das Auftreten von Lippenbläschen (Herpes simplex Virus, HSV-1) verhindern kann;
  • das Patent (EPA), die Marke lipivir® und die Zulassung für den EU-Markt (CE-Zeichen);
  • das Vorhaben, die Aktien des Unternehmens zum Handel an der Euronext Access in Paris im Jahr 2022 kotieren zu lassen.

Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.

Provisorische Nachlassstundung Devirex AG

Gesuchstellende Partei

Devirex AG
CHE-112.981.027
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz

Der gesuchstellenden Partei wurde die provisorische Nachlassstundung gewährt.

Verfügende Stelle

Kantonsgericht des Kantons Zug

Provisorischer Sachwalter

BAUR HÜRLIMANN AG (Mandatsleiter: RA Dr.iur. Daniel Hunkeler LL.M.; Stellvertreter: RA lic.iur. Georg J. Wohl), Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich

Beginn der provisorischen Nachlassstundung: 22.07.2022
Dauer der provisorischen Nachlassstundung: 3 Monate
Ablauf der provisorischen Nachlassstundung: 22.10.2022

Verhandlung zur Bewilligung der definitiven Nachlassstundung

Rechtliche Hinweise

Publikation nach SchKG 293.

Ergänzende rechtliche Hinweise

Bemerkungen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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