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Mietzinsinkasso

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Mietzinsinkasso

Rechtsgebiet:
Mietzinsinkasso
Stichworte:
Mietzinsinkasso
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat der Vermieter gegenüber dem Mieter offene Forderungen (z.B. Mietzins, Nebenkosten, ausstehende Sicherheitsleistungen, etc.), kann er diese auf dem Betreibungsweg geltend machen.

Voraussetzungen

  • Forderung ist entstanden
  • Forderung ist fällig
  • Forderung ist nicht erloschen (Bezahlung, Verrechnung)

Verfahren

  • vgl. Übersicht: Schema Mietzinsinkasso (PDF, 49 KB)
  • offene Forderungen können auch ohne Betreibung direkt (im ordentlichen Verfahren) eingeklagt werden
    • Vorteile:
      • keine Betreibungskosten
      • vor Schlichtungsbehörde kann evtl. ein Vergleich erzielt werden, welcher später als definitiver Rechtsöffnungstitel dient
      • Schlichtungsverfahren ist kostenlos
    • Zuständigkeit:
      • Klageeinleitung bei der Schlichtungsbehörde am Ort der Mietsache (für alle Streitigkeiten aus der Miete von unbeweglichen Sachen)
      • bei Nichteinigung vor Schlichtungsbehörde Klage innert 30 Tagen an das ordentliche Gericht (im Kanton Zürich bei Streitigkeiten aus der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen: Mietgericht)
  • Klageformular: Forderungsklage (PDF, 44 KB)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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