= fiktive bzw. virtuelle Beteiligungspapiere (auch: imaginäre, nicht real existierende Beteiligungsrechte)
Rechtsnatur
Schuldrechtliche Erfolgsbeteiligung / Anwartschaft auf Geldabfindung
Mitarbeiter haben keine Aktionärsstellung
Ziel
Motivation der „Phantom-Aktionäre“ den Unternehmenswert zu steigern und im Falle eines Exits das eigene Einkommen zu steigern
Gegenstand
Schattenrechnung durch Orientierung an der Kursentwicklung der echten Aktien einer börsenkotierten Gesellschaft
Phantom Stock Agreement
Parteien
Unternehmen (Arbeitgeber)
Präambel
Erläuterung der Mitarbeiterbeteiligung und des Phantomstockprogramms
Vertragsgegenstand
Umschreibung der Phantomaktien nach Art und Anzahl etc.
Ausgabebedingungen
Zuteilung von Phantomaktien
Wer darf welchen Mitarbeitern welche Phantom Stocks zu welchen Konditionen zuteilen
Konditionen
Festlegung allf. Zu- oder Abschläge auf effektiven Kursen
Barvergütung der Differenz
Regelung des fiktiven Dividendenanspruchs bei angebrochenen Geschäftsjahren
Laufzeit
Rechte
Ausübung der Phantomaktienrechte
Welche Rechte verleihen die Phantom Stocks und wann dürfen diese ausgeübt werden?
Ausübungszeitpunkt
Zeitpunkt, an dem der Mitarbeiter Anspruch auf Bezahlung der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Aktie bei Ausgabe der Phantom Stocks und dem aktuellen Verkehrswert der Aktie, ev. zuzüglich der in der Zwischenzeit aufgelaufenen fiktiven Dividenden
Bewertung
Berechnung des Unternehmenswerts, zB
nach dem Wert am Kapitalmarkt (börsenkotierte Unternehmen)
nach der Discounted Cash-Flow-Methode (DCF)
Rechtsnachfolge
Eintrittsklausel oder Abfindungsklausel?
Exit
Partizipation am Gewinn aus Veräusserung des Unternehmens (Exit)
Pflichten
Kursverlusttragung?
Regelung des allf. Kursverlusts
Einschränkung
Beschränkte Zulässigkeit der Mitarbeiterpflicht, für einen Negativsaldo bei einem Kursrückgang einstehen zu müssen
Handelbarkeit
Dispositionsfähigkeit
Regelung, ob die Phantomaktien veräusserlich sind und wenn ja, an wen
Schnelle und einfache Implementierung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
Keine AK-Erhöhungskosten (Beurkundung + HR)
Geringerer administrativer Aufwand als bei Ausgabe „echter Aktien“
Vorteile für die Aktionäre
Keine Stimmrechtsverwässerung
Keine neuen Mitaktionäre
Vorteile für den Arbeitnehmer
Der Mitarbeiter muss weder Aktien kaufen (und hiefür Darlehen aufnehmen und sich verschulden), noch ggf. gezeichnetes Aktienkapital liberieren
Steuerbarkeit des Erlöses erst im Zeitpunkte des Geldzuflusses
Nachteile
Nachteile für die Arbeitgeberin
Bildung von Rückstellungen zur Erfüllung des Phantom Stock Programms in Höhe der zu erwartenden Verpflichtungen, je nach Ausgestaltung des Programms (Wahl des geeigneten Zeitpunkts, zur Vermeidung allzu früher Mittelbindung)
Nachteile für den Arbeitnehmer
Steuern
Qualifizierung als sog. „unechte Mitarbeiterbeteiligungen“
Als Anwartschaft auf eine geldwerte Leistung unterliegt der dereinstige gesamte geldwerte Vorteil der Einkommensteuer, ganz im Gegensatz zum Verkaufsgewinn aus „echten Aktien“, der als steuerfreier privater Kapitalgewinn gilt
Keine Aktionärsstellung des Arbeitnehmers
Keine dinglichen Vermögensrechte
Keine aktienrechtlichen Mitwirkungsrechte (kein Traktandierungsrecht, kein Stimmrecht).
Stock Appreciation Rights (SAR)
= virtuelle Mitarbeiteroptionen
Rechtsnatur
Schuldrechtliche Erfolgsbeteiligung
Gegenstand
Schattenrechnung + keine Übergabe von Aktien
SAR-Anbindung oft an
Vergleichsindex
Aktienkurs der Arbeitgeberin
Nur Barzahlung der Differenz (cash settlement)
Unterschied zu normalen Mitarbeiteroptionen
Mitarbeiter muss keinen Ausübungspreis bezahlen
Vorteile
Keine Aktionariatsveränderung
Transaktionskosten-Ersparnis
Nachteile
Steuern
Kein steuerfreier privater Kapitalgewinn
Nach altem Steuerrecht (vor 31.12.2012): keine Diskontierung
Bei Optionsausübung keine Möglichkeit zum Aktionär zu mutieren
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