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Gesellschaftsrecht / Wirtschaft

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GmbH als beliebteste Rechtsform bei Neugründung

Datum:
16.07.2012
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht
Stichworte:
AG, Einzelfirma, GmbH
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wie das Bundesamt für Statistik Anfang Juli 2012 bekannt gab, hat die Anzahl der Unternehmensgründungen in der Schweiz im Jahr 2010 einen neuen Höchststand erreicht: Rund 12’600 neue Gesellschaften sind 2010 entstanden, beinahe 10% mehr als im Vorjahr. Über 80% der Neugründungen wurden im tertiären Sektor verzeichnet, vor allem in den Bereichen «Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen», «Handel und Reparaturen», «Immobilienwesen / wirtschaftliche Dienstleistungen» sowie «Information und Kommunikation». Im sekundären Sektor wurden hauptsächlich im Baugewerbe neue Gesellschaften gegründet.

GmbH, Einzelfirma und AG sind am beliebtesten

Wie bereits 2009 war die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zum zweiten Mal die beliebteste Rechtsform für neu gegründete Unternehmen: Knapp 40% der neuen Gesellschaften wurden als GmbH gegründet. Auf dem zweiten und dritten Platz folgen die Einzelfirma (38%) und die Aktiengesellschaft (18,5%). Weitere mögliche Rechtsformen wie die einfache Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft oder auch die Genossenschaft werden in der Schweiz dagegen selten gewählt. 97% der Neugründungen 2010 fallen auf so genannte Mikrounternehmen, die weniger als 5 Vollzeitstellen beschäftigen – dies könnte ein Grund sein für die steigende Beliebtheit der GmbH.

Überblick: Gesellschaftsformen / Rechtsformen in der Schweiz

Personengesellschaften:

Einfache Gesellschaft

Kollektivgesellschaft

Kommanditgesellschaft

Kapitalgesellschaften:

Aktiengesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Kommanditaktiengesellschaft

Genossenschaft

Revision des GmbH-Rechts förderte die Verbreitung

Die Rechtsform der GmbH ist in der Schweiz bereits seit 1936 zugelassen, wurde jedoch lange Zeit als so genannte «Gesellschaft mit beschränkten Horizont» gemieden. Seit der Gesetzesrevision bei den Gesellschaftstypen, die im Jahr 2008 in Kraft trat, nahm ihre Verbreitung jedoch rasant zu. Die Revision des GmbH-Rechts (im Rahmen einer Revision des Obligationenrechts) gestaltete die GmbH konsquenter als personenbezogene Kapitalgesellschaft. Wichtigste Änderungen waren die Zulassung der GmbH als Einpersonengesellschaft, die Streichung der Stammkapitalbeschränkung von 2 Millionen CHF sowie die Aufhebung der subsidiären Solidarhaftung der Gesellschafter in der Höhe des Stammkapitals. Heute ist die GmbH bei den bestehenden Gesellschaften die zweit-häufigste Rechtsform.

Vorteile der GmbH als Gesellschaftsform

Gründe für die steigende Beliebtheit der GmbH liegen im Vergleich zur Einzelfima hauptsächlich an der Haftungsbeschränkung: Die Einzelfirma ist zwar die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen. Für die Schulden der Gesellschaft haftet der Einzelkaufmann jedoch mit seinem gesamten Vermögen, d.h. sowohl mit dem Geschäfts- als auch mit dem Privatvermögen. Viele Einzelkaufmänner wandeln daher nach der Etablierung des Geschäfts ihre Gesellschaft in eine GmbH oder eine AG um. Seit der Unternehmenssteuerreform II kann die „Umwandlung im weiteren Sinne“ von einer Einzelfirma in beispielsweise eine „Einmann-AG“ ausserdem steuerlich privilegiert stattfinden.

Im Vergleich zur Aktiengesellschaft wiederum zeichnet sich die GmbH für viele Unternehmensgründer vor allem durch den geringeren Kapitaleinsatz aus: Während zur Gründung einer GmbH 20’000 CHF an Stammkapital aufgebracht werden müssen, verlangt die AG-Gründung ein Grundkapital von 100’000 CHF.

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