Einleitung
Durch die Gesetzesrevisionen bei Gesellschaftstypen in den vergangenen Jahren sind die konsequenten Unterschiede aufgehoben bzw. verwässert worden. Zu nennen sind dabei:
- ehem. Kapitalobergrenze bei der GmbH (CHF 2 Mio.)
- Revisionspflicht (AG) und Revisionsfreistellung (GmbH) [mit RAG nun gleiche Regeln]
- etc.
Unterschiede von AG und GmbH
Grundsätzlich verbliebene Schwerpunkt-Unterschiede:
- Anonymität (AG)
- Einfache Übertragung der Beteiligungspapiere (AG)
- Kreditfähigkeit, wegen der Hinterlegung der Beteiligungspapiere (AG)
- Konkurrenzverbot des Geschäftsführers und bei statutarischer oder vertraglicher Festlegung auch der nicht geschäftsführenden Gesellschafter (GmbH)
- Geringster Kapitaleinsatz (GmbH)
Weiterführende Informationen zur GmbH
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Unterschiede im Überblick
Aktiengesellschaft |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
|
Körperschaftsart | kapitalbezogen | teils kapitalbezogen, teils personenbezogen |
Zweckverfolgung | in der Regel wirtschaftliche Zweckverfolgung | wirtschaftliche Zweckverfolgung |
Betrieb eines Unternehmens | kaufmännischer Art | kaufmännischer Art |
Kapitalhaftung | ausschliesslich mit dem Gesellschaftsvermögen | neben dem Gesellschaftsvermögen die Gesellschafter insoweit subsidiär persönlich und solidarisch, als das Stammkapital nicht einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt ist |
Grundkapital | Aktienkapital mind. CHF 100’000, Sacheinlage oder Sachübernahme möglich | Stammkapital mind. CHF 20’000, Sacheinlage oder Sachübernahme möglich |
Kapitalaufteilung | in Teilsummen (=Aktien) zerlegt | in Teilsummen nach Anteil Gesellschafter (= Stammanteile) zerlegt |
Mindestliberierung | 20% des Nennwertes je Aktie, aber insgesamt mind. CHF 50’000 | vollständig Liberierung notwendig (Art. 777c OR) |
Anzahl Gründer | mindestens 1 | mindestens 1 |
Gründerzusammensetzung | natürliche und/oder juristische Personen | natürliche und/oder juristische Personen |
Statuten | ja | ja |
Vorgeschriebene Organe | VR, GV, Revisionsstelle | Gesellschafterversammlung, Revisionsstelle fakultativ |
Nationalitätenerfordernis Organe |
mind. 1 Vertreter mit Wohnsitz in der CH | mind. 1 Vertreter mit Wohnsitz in CH |
Vertretungsbefugnis für gewöhnliche Geschäfte | VR, sofern die Statuten oder Organisationsreglement nichts anderes bestimmen, gilt Einzelvertretungsbefugnis für Rechtshandlungen, die der Zweck mit sich bringen kann | Gesellschafter alle Geschäfte, die der Zweck mit sich bringen kann, gemäss Organisationsreglement |
Vertretungsbefugnis für aussergewöhnliche Geschäfte | Zweckwidrige Handlungen des VR nachträglich durch GV genehmigungsfähig (Art. 704 OR) | Es gelten die im HR eingetragenen Bestimmungen |
Gewinn-/Verlust-Verteilung | Gewinn im Verhältnis der auf das AK einbezahlten Beträge, sofern Statuten nichts anderes vorsehen | Gemäss Anteil am Stammkapital, nach Abzug gesetzlicher/statutarischer Reserven |
Konkurrenzverbot | nein, fakultativ im ABV | ja |
Revisionspflicht |
Ordentliche: Wenn 2 von 3 Kriterien während 2 Folgejahren erfüllt sind: Bilanzsumme > 20Mio, Umsatzerlös >40Mio, Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt >250, oder wenn Aktionäre, die 10% des AK vertreten es verlangen Eingeschränkte: Wenn keine ord. Revision nötig und Aktionäre nicht verzichten |
Ordentliche: Wenn 2 von 3 Kriterien während 2 Folgejahren erfüllt sind: Bilanzsumme >20Mio, Umsatzerlös >40Mio, Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt >250 Eingeschränkte: Wenn Voraussetzungen für ord. Revision nicht gegeben sind und Gesellschafter nicht verzichten |
Organhaftung | VR, GF oder Liquidator gemäss Art. 754 OR, zudem Gründungshaftung und Haftung für den Emissionsprospekt |
Vorteile und Nachteile von AG und GmbH
Gesellschaft |
AG |
GmbH |
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Gegenstand | Vorteil | Nachteil | Vorteil | Nachteil |
Grundkapital | CHF 100’000 | CHF 20’000 | ||
Kapitalliberierung | min. 20 %, mindestens aber CHF 50’000 | mindestens CHF 20’000 | ||
Nennwert pro Anteil | min. CHF 0.01 | min. CHF 100 | ||
Pflichten der Gesellschafter | Nur Pflicht zur AK-Liberierung | Konkurrenzverbot möglich (Festlegung in Statuten) |
Treuepflicht der Gesellschafter | |
Nachschusspflicht der Gesellschafter | Keine (aus Sicht der Aktionäre) | Keine (aus Sicht der AG) | Nachschusspflicht möglich (Festlegung in Statuten) |
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Nebenleistungs-pflichten | Keine (aus Sicht der Aktionäre) | Keine (aus Sicht der AG) | Zulässig für Zweck der GmbH, Erhaltung der GmbH und Wahrung der Zusammensetzung der GmbH-Gesellschafter |
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Auskunfts- und Einsichtsrecht | beschränkt | Ohne Revisionsstelle: Unbegrenztes Auskunfts- und Einsichtsrecht; mit Revisionsstelle: soweit der Gesellschafter ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann |
||
Veräusserung von Gesellschafts-anteilen | Einfache Übertragung (Inhaberaktien: Besitzes-übertragung; Namenaktien: Besitzes-übertragung + Indossament oder Zession) |
Komplizierte Anteils-übertragung | ||
Einsatz-möglichkeiten |
Grosses Unternehmen Hohe Anzahl der Gesellschafter Anonymität Kapitalanlage-Möglichkeiten Haftungs-begrenzung |
Verpflichtung der Gesellschafter zu Nebenleistungs- + Nachschuss-Pflichten |
Personen-bezogenheit Wenige Gesellschafter |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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