LAWNEWS

Strafrecht

QR Code

Vorschussbetrug und falsche Lotterien – Prävention (Teil 4)

Datum:
29.01.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Betrug, falsche Lotterien, Prävention, Vorschussbetrug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Der Teil 3 befasste sich mit der strafrechtlichen Einordnung des „Vorschussbetrugs“ und der „falschen Lotterie“. Wichtig zu wissen ist, dass dann eine Opfermitverantwortung besteht, wenn sich ein Opfer mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit hätte schützen oder wenn es den Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht hätte vermeiden können.

Bei Teil 4 geht es um die nicht minder wichtige Prävention, die durch Ratschläge des Bundesamtes für Polizei abgerundet wird.

Prävention

Die beste Vorkehr gegen Vorschussbetrug und gegen Betrug mittels falscher Lotterie ist die Präsenz der Nachkommen, der Betreuungspersonen und nahestehender Bekannter bzw. Freunde sowie natürlich das Gespräch über Vorgefallenes und Drückendes.

Oft wird wegen der in der Einleitung erwähnten Abschottung (Hinweis des Täters, es handle sich um eine höchst vertrauliche Angelegenheit) auch Nahestehenden davon nichts erzählt.

Überall da, wo sich Verwandte in der „Nahestehendensorge“ für potentielle Opfer engagieren müssen, d.h. im Bereiche zwischen „eigener Interessenwahrung“ der Risikoperson und der Situation, wo ein Beistand zu berufen wäre, ist stets eine besondere Aufmerksamkeit angezeigt. Es sind dies die folgenden Massnahmen:

  • Personensorge
  • Vermögenssorge

Ratschläge des Bundesamtes für Polizei

Vorschussbetrug

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Unbekannte an Sie herantreten und ein Geschäft mit ungewöhnlich hohem Gewinn vorschlagen. Vorsicht ist auch geboten, wenn Ihnen jemand Geld geben will, das angeblich für gute Zwecke investiert werden soll. Vorsicht auch bei Kreditvergabe zu branchenunüblichen Zinsen.
  • Senden Sie Unbekannten nie einen Kostenvorschuss oder eine Vermittlungsgebühr. Informieren Sie sich in jedem Fall zuerst bei einer branchenkundigen Stelle über die Seriosität und den Ruf von Personen und Einrichtungen, bevor Sie diesen Geld überweisen.
  • Antworten Sie nicht auf Mitteilungen, die mit Lotteriespielen1 in Zusammenhang stehen, an denen Sie nicht teilgenommen haben. Reagieren Sie nicht auf Benachrichtigungen oder Mahnungen bezüglich irgendwelcher Artikel, die Sie nicht bestellt haben.
  • Antworten Sie nicht auf Mitteilungen von Personen und Einrichtungen, die Sie nicht kennen. Geben Sie nie Angaben zur Ihrer Person oder über Ihr Bankkonto heraus, die zu Ihrem Nachteil verwendet werden könnten.
  • Lassen Sie sich nicht durch die Umstände unter Druck setzten, dass es angeblich um hohe Summen geht (meistens ist die Rede von mehreren Millionen US-Dollars), dass die Angelegenheit „dringend“ und „vertraulich“ ist oder dass hochrangige Personen des öffentlichen Lebens mit illusteren Titeln involviert sind.
  • Vorsicht wenn Ihnen angeblich versehentlich Geld überwiesen worden ist und man Sie dann bittet, es über ein Geldtransfer-Institut unbekannten Dritten zu überweisen.
  • Wenn Sie den Verdacht hegen, Hinweise auf betrügerische Machenschaften oder Geldwäsche zu haben, wenden Sie sich an die Kriminalpolizei in Ihrem Kanton oder an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) beim Bundesamt für Polizei.

Quelle: Vorschussbetrug | fedpol.admin.ch

Falsche Lotterie

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Unbekannte an Sie herantreten und ein Geschäft mit ungewöhnlich hohem Gewinn vorschlagen. Vorsicht ist auch geboten, wenn Ihnen jemand Geld geben will, das angeblich für gute Zwecke investiert werden soll. Vorsicht auch bei Kreditvergabe zu branchenunüblichen Zinsen.
  • Senden Sie Unbekannten nie einen Kostenvorschuss oder eine Vermittlungsgebühr. Informieren Sie sich in jedem Fall zuerst bei einer branchenkundigen Stelle über die Seriosität und den Ruf von Personen und Einrichtungen, bevor Sie diesen Geld überweisen.
  • Antworten Sie nicht auf Mitteilungen, die mit Lotteriespielen in Zusammenhang stehen, an denen Sie nicht teilgenommen haben. Reagieren Sie nicht auf Benachrichtigungen oder Mahnungen bezüglich irgendwelcher Artikel, die Sie nicht bestellt haben.
  • Antworten Sie nicht auf Mitteilungen von Personen und Einrichtungen, die Sie nicht kennen. Geben Sie nie Angaben zur Ihrer Person oder über Ihr Bankkonto heraus, die zu Ihrem Nachteil verwendet werden könnten.
  • Lassen Sie sich nicht durch die Umstände unter Druck setzten, dass es angeblich um hohe Summen geht (meistens ist die Rede von mehreren Millionen US-Dollars), dass die Angelegenheit „dringend“ und „vertraulich“ ist oder dass hochrangige Personen des öffentlichen Lebens mit illusteren Titeln involviert sind.
  • Vorsicht wenn Ihnen angeblich versehentlich Geld überwiesen worden ist und man Sie dann bittet, es über ein Geldtransfer-Institut unbekannten Dritten zu überweisen.
  • Wenn Sie den Verdacht hegen, Hinweise auf betrügerische Machenschaften oder Geldwäsche zu haben, wenden Sie sich an die Kriminalpolizei in Ihrem Kanton oder an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) beim Bundesamt für Polizei.

Quelle: Die falsche Lotterie | fedpol.admin.ch

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.