LAWNEWS

SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

QR Code

Betreibungs- und Konkursstatistik 2018: Erneute Zunahme von Konkurseröffnungen und Verlusten

Datum:
12.04.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Konkurseröffnung, Konkursverfahren
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesamtes für Statistik (BFS) hat am 11.04.2019 die Ergebnisse der Betreibungs- und Konkursstatistik des Jahres 2018 veröffentlicht.

2018 wurden so viele Unternehmens- und Privat-Konkursverfahren eröffnet wie nie zuvor. Es nahm der Gesamtbetrag der finanziellen Verluste aus den Konkursverfahren um knapp 20% zu!

Konkurseröffnungen nehmen fast überall zu

Die Zahl der Konkurseröffnungen nahm in den meisten Grossregionen zu

  • Bandbreite
    • –1,2% bis +9,8%
  • Nach Regionen
    • Grossregion Zürich: –24 Fälle
    • Espace Mittelland: +265 Fälle
  • Nach Kantonen
    • Freiburg: +8,2%
    • Bern: +9,6%
    • Neuenburg: +15,7%
    • Jura: +25,5%
    • Appenzell Innerrhoden: +25,0%
    • Uri: +26,1%
    • Glarus: +31,0%
    • Zürich: –1,2%
    • Zug: –3,9%
    • Waadt: –4,1%
    • Appenzell Ausserrhoden:–15,5%
  • Konkurse aufgrund von Organisationsmängeln (OR 731b): Leichter Rückgang
    • Gesamthaft
      • –62 Fälle bzw. –3,1%
    • Nach Grossregionen
      • Zentralschweiz: –25,6%
      • Espace Mittelland: mehr als 35 %
      • Ostschweiz: über 35%
  • Finanzielle Verluste: Nach Rückgang neuer Anstieg
  • Gesamthaft
    • ordentliche und summarische Konkursverfahren (einschliesslich jener aufgrund von Auflösungen gemäss OR 731b): > CHF 2 Milliarden (+ CHF 328 Millionen bzw. +19,3%)
  • Nach Kantonen
    • Genf (+ CHF 373 Mio.)
    • Basel-Landschaft (+ CHF 89 Mio.)
    • Nidwalden (+ CHF 35 Mio.)
    • Basel-Stadt (– CHF 50 Mio.)
    • Thurgau (– CHF 51 Mio.)
    • Bern (– CHF 59 Mio.)
    • Zug (– CHF 117 Mio.).

 

Der Link: Betreibungs- und Konkursstatistik 2018

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.