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Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht

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Coronavirus + Arbeitsplatz: Impfzwang vs. Zertifikatspflicht?

Datum:
31.08.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitgeberfürsorge, Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorschlag des BR zum Einsatz von Covid-Zertifikaten im Erwerbsleben

Einleitung

Der Bundesrat (BR) will die Zertifikatspflicht ausdehnen.

Viele Arbeitgeber machen sich derzeit Gedanken, wie schützen sie ihre Mitarbeiter untereinander, aber auch gegenüber Dritten (Kunden, Lieferanten usw.) und umgekehrt vor einer Corona-Erkrankung, namentlich vor den aggressiven neuen Virus-Mutationen.

Die Einen befürchten eine allgemeine Impfpflicht, andere denken über eine Zertifikatspflicht nach.

Immer geht es auch um die ominösen sog. „3G“ – Geimpft, genesen, getestet; Oesterreich war hier First Mover.

Aktuelle Rechtslage

Nach geltender Rechtslage hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern, die auch den Gesundheitsschutz umfasst.

Vice versa hat der Arbeitnehmer Anrecht auf Persönlichkeitsschutz, einschliesslich des Datenschutzesseiner persönlichen medizinischen Daten.

In diesem Spannungsfeld müssen Arbeitgeber abwägen, welche Informationen sie verlangen dürfen und welche nicht:

  • Abwägungstendenz:
    • Je wichtiger die Information für die Berufsausübung ist, desto eher darf der Arbeitgeber die Auskunft verlangen.
  • Beispiel:
    • Bei Personal im Gesundheitswesen mit engen Kontakten zu den Patienten ist das Auskunftsrecht des Arbeitgebers zu befürworten; in solchen Fällen wird in der Praxis gar eine Impfpflicht als zulässig erachtet.

Weiterführender Hinweis zum Gesundheitsschutz und zu Präventionsmassnahmen

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen, gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (SR 822.11), Artikel 25 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) und Artikel 27a der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24).

Die Arbeitgeber haben daher alle Massnahmen zu treffen, die den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind, d.h. die für ihren Betrieb angesichts der technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse zumutbar sind.

Impfen weiterhin eine persönliche Sache

Die Entscheidung „Impfen – ja oder nein?“ ist eine sehr persönliche, individuelle Sache. Aktuell sieht die Mehrheit der Arbeitgeber den Impfstatus als höchste Privatsache.

Ein Vertrauen, welches auch der BR derzeit schätzt. Dennoch beabsichtigt der BR, allen Arbeitgebern künftig mehr Spielraum zu geben.

Das (künftige) Recht des Arbeitgebers, zu fragen

Der BR schlägt vor, dass der Einsatz des Zertifikats im Arbeitsbereich in der Verordnung geklärt werden soll:

  • Der Arbeitgeber soll künftig ausdrücklich befugt sein, die Arbeitnehmer zu fragen, ob sie ein COVID-Zertifikat besitzen, wenn dies der Feststellung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts diene.

 

Weiterführender Hinweis zu den Covid-Tests am Arbeitsplatz

Der Bund will weiterhin für die Kosten der Covid-Tests in Unternehmen aufkommen.

Umsetzung des Covid-Zertifikats am Arbeitsplatz

Das Covid-Zertifikat im Arbeitsbereich würde es den Arbeitgebern erlauben, differenzierte Schutzkonzepte für Geimpfte und Ungeimpfte einzuführen, um so einen weiteren, für alle verhängnisvollen Lockdown abzuwenden.

Anders ausgedrückt sollen die Arbeitgeber das Recht erhalten, im Rahmen ihres Schutzkonzepts zwischen „Zertifizierten“ und „Unzertifizierten“ zu unterscheiden.

Alleine bei einer Sitzungsgestaltung werden die Probleme einer solchen Unterscheidung manifest:

  • Müssen Personen mit Zertifikat an einer (internen) Sitzung keine Maske tragen und gilt für die anderen die Maskentragepflicht?
  • Haben wegen eines „Unzertifizierten“ alle andern die Masken auch zu tragen?
  • Können Personen mit Zertifikat physisch teilnehmen, die anderen nur virtuell?
  • etc.

Weitere Unterscheidungsfragen:

  • Physische Kundenkontakte nur für Angestellte mit Zertifikat?
  • Rückkehr aus dem Home-Office ins Unternehmens-Büro primär nur für Arbeitnehmer mit Zertifikat?
  • Können Bauarbeiter und Produktionsarbeiter mit Covid-Zertifikat auf die Maske verzichten?

Wie ein solches Schutzkonzept genau auszugestalten ist, hängt von Branche und Betrieb ab.

Kontrolle des Covid-Zertifikats am Arbeitsplatz?

Noch nicht abschätzbar ist die Kontrolle der Umsetzung des Bundesratsvorschlags am Arbeitsplatz:

  • Darf es der Arbeitgeber beim vollen Vertrauen in seine Arbeitnehmer bewenden lassen?
  • Hat der Arbeitgeber – im Interesse des Gesundheitsschutzes für alle Mitarbeiter – die Angaben der Arbeitnehmer zu überprüfen?
    • Systematische Kontrollen oder nur Stichproben?
    • Wer soll die Erfüllung der Zertifikatspflicht überprüfen (Kader, HR, Vertrauenspersonen etc.)?
  • etc.

Viele Arbeitgeber stellen sich zurzeit solche oder ähnliche Fragen. Die Antworten auf diese Fragen können sehr unterschiedlich ausfallen:

  • Unternehmen outen sich nicht, zur Vermeidung von Komplikationen im Betrieb.
  • Beschränkung der Covid-Zertifikate-Anwendung auf Personal mit physischen Kundenkontakten.
  • Präsenzrecht nur noch für Zertifizierte und Anordnung von Home Office-Arbeit oder Versetzung für „Unzertifizierte“.

Weiterführender Hinweis zu 3G

Ein Covid-Zertifikat erhalten Personen der 3G-Gruppen:

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Getestete.

Ab Anfang Oktober 2021 dürfte das dritte G, nämlich „Getestete“, an Bedeutung verlieren, weil ab diesem Zeitpunkt für Personen ohne Symptome die Zeit der Gültigkeit von Gratistests beendet ist.

Es ist unrealistisch anzunehmen, dass sich Arbeitnehmer in Betrieben ohne Teststrategie mehrmals pro Woche – auf eigene Kosten – testen lassen. Konflikte dürften vorprogrammiert sein.

Verhalten der Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber sind am Prüfen und geben sich bedeckt.

Abgesehen von der „Swiss“, welche ab dem 15.11.2021 für ihren Betrieb eine Impfpflicht einführt, will sich niemand so richtig äussern.

Es wird sich in den nächsten Wochen zeigen, ob die bundesrätliche Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz folgt und Klarheit schafft oder, ob Arbeitgeber von sensitiven Branchen gar Mut zur Impfpflicht fassen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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