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BR traf Entscheide zu «variablen Vergütungen» bei der Credit Suisse

Datum:
22.03.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Thema:
Credit Suisse
Stichworte:
BankG 10a, Credit Suisse, Sistierung der variablen Vergütungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorläufige Sistierung der «variablen Vergütungen» für GJ 2022 und folgende

 Der Bundesrat (BR) hat zur Kenntnis genommen, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mittels Verfügung an die Credit Suisse gewisse variable Vergütungen an ihre Mitarbeitenden vorläufig sistiert:

  • Dies betreffe bereits zugesicherte, aber aufgeschobene Vergütungen für die Geschäftsjahre bis 2022,
    • zum Beispiel in Form von Aktienansprüchen.
  • Zudem habe der BR das EFD beauftragt,
    • ihm weitere Massnahmen hinsichtlich der «variablen Vergütungen» für die Geschäftsjahre bis 2022 und folgende vorzuschlagen.
  • Der BR stützte sich dabei auf die bereits letzte Woche gefassten Beschlüsse.

Die Einleitung

Wir berichteten zum Thema «Bonus-Stopp», der gestützt auf BankG 10a bei der Credit Suisse in Betracht gezogen werden könnte:

BankG 10a

Laut BR schreibe das Bankengesetz in Artikel 10a vor,

  • dass er Massnahmen im Bereich der Vergütungen anordne,
    • wenn einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt werde.

BR-Anordnung

Der BR habe gestützt auf die Beschlüsse vom 16.03.2023 bereits am vergangenen Sonntag kommuniziert,

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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