Firmenrecht
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Das Firmenrecht regelt die Namensbildung bei Einzelunternehmen, Handelsgesellschaften und Genossenschaften. Jede «Firma» kann bestehen aus Personennamen, Phantasienamen, Zweck u/o Funktion etc. Voraussetzung sind, dass der Inhalt der «Firma» der Wahrheit entspricht, keine Täuschungen verursacht und keinem öffentlichen Interesse widerspricht.
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