Speditionsvertrag / Frachtvertrag / Transportrecht
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Speditionsvertrag
Mit dem Speditionsvertrag verpflichtet sich der Spediteur, im Auftrag des Versenders gegen Entgelt den Transport von Gütern zu organisieren, wobei der Spediteur für den Transport i.d.R. mit einem oder mehreren Frachtführern Frachtverträge schliesst.
Frachtvertrag
Beim Frachtvertrag verpflichtet sich der Frachtführer, gegen eine Vergütung für die Absenderin den (physischen) Transport von Sachen auszuführen (vgl. OR 440 Abs. 1).
Transportrecht
Das Transportrecht ist einerseits Oberbegriff und andererseits Inbegriff für internationale Transporte (vgl. Strassentransport: CMR, SR 0.741.61; Lufttransport: Montrealer Übereinkommen, SR 0.748.411; Schiene: CIM (Anhang zum Cotif-Übereinkommen), SR 0.742.403.1; Binnenschifffahrt: Budapester Übereinkommen (CMNI), SR 0.221.222.32; Seeschifffahrt: Hague-Visby-Rules resp. Seeschifffahrtsgesetz, SR 0.747.354.11 und SR 747.30); bei einer Kombination verschiedener Transportmittel und / oder Verkehrswege wird von einem «Multimodal-Transport» gesprochen.
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