Opferhilferecht
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SS.
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Die Opferhilfe ist ein Angebot für Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurden. Die drei Massnahmen sind: Beratung, finanzielle Hilfe und Besserstellung im Strafverfahren.
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