Lizenzrecht / Lizenzvertrag

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  • Die Lizenz ist eine Ermächtigung, fremde Rechte nutzen zu dürfen.
  • Der Lizenzvertrag beinhaltet die Vereinbarung zwischen einem Lizenzgeber und einem Lizenznehmer, wonach dem letzteren – in der Regel unter Bedingungen – die Erlaubnis erteilt wird, bestimmte Rechte des Lizenzgebers zu nutzen.

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