Schiedsgerichtsbarkeit
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Das Schiedsgericht ist ein privates Gericht, dessen Einsatz die Parteien im Voraus im Hauptvertrag verabreden oder nachträglich vereinbaren und welches sich bei Anrufung – gemäss Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung – als ständiges Schiedsgericht oder als ad hoc-Schiedsgericht konstituiert.
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