Restrukturierung
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Das „Umstrukturierungsrecht“ umfasst die zur Unternehmensgesundung zu veranlassenden Geschäftsmassnahmen wie Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Rechtsform-Umwandlung, Vermögensübertragung und Unternehmensverkauf bzw. –kauf (resp. Mergers & Acquisitions = M&A).
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