Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht befindet sich derzeit noch im Aufbau.

Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zum Tatzeitpunkt in einem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden, d.h. konkret zwischen dem 10. und dem 18. Altersjahr, und für die besondere Verfahren und spezielle Sanktionen gelten.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.