Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht befindet sich derzeit noch im Aufbau.
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Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zum Tatzeitpunkt in einem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden, d.h. konkret zwischen dem 10. und dem 18. Altersjahr, und für die besondere Verfahren und spezielle Sanktionen gelten.
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