Polizeirecht

Polizeirecht befindet sich derzeit noch im Aufbau.

Das Polizeirecht regelt per Erlass (Gesetze, Verordnung etc.) die Aufgaben und Befugnisse der Polizei, wobei innerdienstlich meistens die Regeln des öffentlichen Personalrechts nebst bestimmter Dienstanweisungen, Anordnungen und Grundsätze gelten.

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