Staatsrecht

Staatsrecht befindet sich derzeit noch im Aufbau.

Allgemein

  • Das Staatsrecht ist Teilgebiet des öffentlichen Rechts und beinhaltet die Grundregeln zur Staatsorganisation und zur Rechtsstellung der Einwohner (Rechtsstaat, Demokratie und Föderalismus).

Bund

  • Das sog. «Bundesstaatsrecht» umfasst
    • die Bundesverfassung (BV);
    • die Grundrechte;
    • das Verhältnis zwischen dem Bund und den Kantonen;
    • die Aufgaben und die Arbeitsweise der Bundesbehörden und -ämter;
    • das Rechtsetzungsverfahren auf Bundesebene;
    • die politischen Rechte der Bürger;
    • die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen.

Kantone

  • Das sog. «kantonale Staatsrecht» beinhaltet die unmittelbaren Staatlichkeitsindizien der Kantone wie
    • die Kantonsverfassungen;
    • die kantonale Hoheit;
    • das Verhältnis zwischen dem Kanton und ihren politischen Gemeinden;
    • die Organisation;
    • die Aufgaben und die Arbeitsweise der kantonalen und kommunalen Behörden;
    • das Rechtsetzungsverfahren auf Kantonsebene;
    • die Bürger- und Volksrechte auf kantonaler und kommunaler Ebene (Wahlrecht, Initiative, Referendum);
    • die Finanzautonomie;
    • das Verhältnis zwischen Kanton und Kirche.

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