Bäuerliches Bodenrecht
Bäuerliches Bodenrecht befindet sich derzeit noch im Aufbau.
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- Das bäuerliche Bodenrecht zielt auf die Förderung des bäuerlichen Grundeigentums, die Erhaltung der Familienbetriebe zur nachhaltigen Bodenbewirtschaftung, die Stärkung der Stellung des Selbstbewirtschafters und die Bekämpfung der Boden-Spekulation.
- Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) (SR 211.412.11) enthält sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen:
- Der privat-rechtliche Teil regelt den Umgang mit Grundstücken und Gewerben bei der Erbteilung und die Vorkaufsrechte.
- Der öffentlich-rechtliche Teil enthält Bestimmungen v.a. zum Realteilungsverbot, zum Zerstückelungsverbot und zum Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke.
- Der Vollzug des bäuerlichen Bodenrechts obliegt den Kantonen.
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