Formulierung 13. Monatslohn
Es empfiehlt sich die schriftliche und klare Formulierung der Pflicht zur Bezahlung eines 13. Monatslohns.
Wegbedingung / Einschränkungen / Bedingungen
Da bezüglich des 13. Monatslohn weitgehend dispositives Recht besteht, darf vom Üblichen abgewichen werden:
- Wegbedingung Zahlungspflicht
- Monatslohn x 12
- Höhe des 13. Monatslohns
- Beschränkung auf den Normallohn ohne Zuschläge
- Fixbetrag
- unabhängig Lohnerhöhungen
- unabhängig Lohnkürzungen (Arbeitsverhinderung)
- Überstunden / Überzeit
- Beschränkung auf den Normallohn ohne Überstunden- und Überzeit-Entschädigungen
- Berücksichtigung der Überstunden und Überzeit nur mit Normallohn-Anteilen, d.h. ohne Zuschläge
- Fälligkeit
- zB per 31.03. im Folgejahr
- Pro rata-Anspruch
- Vollständige Wegbedingung
- Ungekündigte Stellung am 31.12. als Bedingung für Zahlungspflicht
- Kombination mit Fälligkeit per 31.03. im Folgejahr.
Solche Änderungen rücken den „modifizierten 13. Monatslohn“ mehr oder weniger in die Nähe von „Gratifikationen“.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Einvernehmliche Beendigung Arbei...Einleitung zur einvernehmlichen Beendigung...Autoren:FahrnisverschreibungEinleitung zur FahrnisverschreibungAutoren:KonkurrenzverbotEinleitung zum KonkurrenzverbotAutoren:FreistellungEinleitung zur FreistellungAutoren:Cash PoolingEinleitung zu Cash PoolingAutoren:ArztzeugnisEinleitung zum Arztzeugnis
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht