Formulierung 13. Monatslohn
Es empfiehlt sich die schriftliche und klare Formulierung der Pflicht zur Bezahlung eines 13. Monatslohns.
Wegbedingung / Einschränkungen / Bedingungen
Da bezüglich des 13. Monatslohn weitgehend dispositives Recht besteht, darf vom Üblichen abgewichen werden:
- Wegbedingung Zahlungspflicht
- Monatslohn x 12
- Höhe des 13. Monatslohns
- Beschränkung auf den Normallohn ohne Zuschläge
- Fixbetrag
- unabhängig Lohnerhöhungen
- unabhängig Lohnkürzungen (Arbeitsverhinderung)
- Überstunden / Überzeit
- Beschränkung auf den Normallohn ohne Überstunden- und Überzeit-Entschädigungen
- Berücksichtigung der Überstunden und Überzeit nur mit Normallohn-Anteilen, d.h. ohne Zuschläge
- Fälligkeit
- zB per 31.03. im Folgejahr
- Pro rata-Anspruch
- Vollständige Wegbedingung
- Ungekündigte Stellung am 31.12. als Bedingung für Zahlungspflicht
- Kombination mit Fälligkeit per 31.03. im Folgejahr.
Solche Änderungen rücken den „modifizierten 13. Monatslohn“ mehr oder weniger in die Nähe von „Gratifikationen“.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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