Erscheinungsformen
Der 13. Monatslohn bildet
- ursprünglich: eine gewöhnliche Zahlung in der Höhe eines 13. Lohnes
- neuerdings: auch den überstrapazierten Begriff für Boni, Gewinnbeteiligungen u.ä.
Rechtsnatur
Auch der 13. Monatslohn ist wie die übrigen Monatslöhne
- eine Forderung (Rechtsanspruch) des Arbeitnehmers und
- eine Schuld (Hauptverpflichtung) des Arbeitgebers.