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Bonusrecht

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Einleitung zu Bonus und Gratifikation

Rechtsgebiet:
Bonusrecht
Stichworte:
Bonusrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schwierige Bonus-Einordnung

Das „Bonusrecht“ ist aus folgenden fünf Gründen ein schwieriges rechtliches Umfeld:

  1. fehlender gesetzlicher Begriff des Bonus
  2. rechtliche Erfassung des Bonus (Gratifikation oder Gratifikation + Lohn?)
  3. Formulierung der Zielvorgaben (hard facts + soft facts)
  4. Betriebliche Praxis (oft Abweichungen von der Bonus-Abrede)
  5. Hohe Anforderungen an die Redaktion der Bonus-Abrede

Wichtig: Bonus-Ansprüche zG Arbeitnehmer aus Rechtsprechung

Sofern und soweit dem Bonus nicht Gratifikations-, sondern Lohncharakter zukommt, ist eine vorbehaltslose Zahlung geschuldet:

  1. Nichtanwendbarkeit des Freiwilligkeitsvorbehalts
  2. Mehr als 3-malige Bonus-Zahlung begründet Anspruch auf weitere Boni
  3. Pro rata-Bonusanspruch bei unterjährigem Ausscheiden
  4. Nichtanwendbarkeit der Bedingung des ungekündigten Arbeitsverhältnisses
  5. Parteiwillensunabhängige Mutierung von Bonus-Anteilen ab einer bestimmten relativen Höhe im Verhältnis zum Grundlohn zu Lohn (> Lohn = Rechtsanspruch)
  6. Bei regelmässig höherem Bonus als Fixlohn gilt Gesamtvergütung als Lohn (> Lohn = Rechtsanspruch)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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