Sozialversicherungspflicht
Als Lohnbestandteil unterliegt der 13. Monatslohn der Sozialversichersicherungspflicht.
Steuern
Arbeitgeber
Das 13. Monatsgehalt ist zusammen mit dem Normallohn im Lohnausweis auszuweisen.
Bei quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Quellensteuerabzug auch auf dem 13. Monatsgehalt vorzunehmen.
Arbeitnehmer
Der nicht quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer hat den 13. Monatslohn in seiner Steuererklärung als Einkommen zu deklarieren. Grundlage bildet der Lohnausweis des Arbeitgebers.