Summary
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 05.06.2026 verabschiedet die
- Botschaft zur Ratifikation von zwei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).
Es handelt sich dabei um
- die Übereinkommen
- Nr. 190
- über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und
- Nr. 191
- zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip.
- Nr. 190
Rückmeldung von Vernehmlassung
Gestützt
- auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und
- auf die juristische Analyse,
- gemäss der diese beiden Übereinkommen im Schweizer Recht nicht direkt anwendbar sind,
- stellt der Bundesrat fest, dass
- die geplante Ratifikation bei den Kantonen und
- bei den konsultierten Organisationen auf breite Unterstützung stösst.
Übereinkommen Nr. 190
Das Übereinkommen Nr. 190
- führt eine internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ein und
- sieht Schutz- und Präventionsmassnahmen vor.
Durch die Ratifikation des Übereinkommens wird die Schweiz
- ihre Verpflichtung zur Bekämpfung entsprechender Verhaltensweisen bekräftigen,
- obwohl diese im Schweizerischen Recht bereits verboten sind.
Bisher haben 56 Länder das Übereinkommen ratifiziert.
Übereinkommen Nr. 191
Beim Übereinkommen Nr. 191
- geht es hingegen um die Aktualisierung der IAO-Normen:
- Die Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds soll als grundlegendes Prinzip darin verankert werden.
- handelt es sich um rein formelle Änderungen,
- die keine Anpassung des Schweizer Rechts erfordern.
Mit der Ratifikation dieses Übereinkommens kann die Schweiz beitragen
- zur Stärkung des Korpus der internationalen Arbeitsnormen.
Wirkung der Ratifikation
Mit der Ratifikation dieser beiden Übereinkommen wird die Schweiz
- ihr Engagement für die grundlegenden Rechte bei der Arbeit bekräftigen.
Ratifikations-Unterlagen
- Botschaft zur Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Ge-walt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt | Entwurf
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip | Entwurf
- Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation: Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip | Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
- Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
- Übereinkommen Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip
Weiterführende Informationen
Belästigung von Arbeitnehmenden
- Arbeitgeberfürsorge
- Sittlichkeitswahrung
- Drohung unter Arbeitnehmern
- Mobbing- und Bossing-Schutz
- Arbeitgeberfürsorge: Gleichbehandlung
- Gegenständliche Arbeitspflicht
- Arbeitgeberhaftung: Gesetzliche Grundlagen
- Checkliste: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Checklisten Belästigung von Arbeitnehmenden
- Checkliste für Arbeitnehmer: Drohungen am Arbeitsplatz
- Checkliste: Mobbing am Arbeitsplatz
- Checkliste: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Arbeitssicherheit
- Arbeitsunfall
- Arbeitsunfall: Sachverhalt
- Arbeitsunfall: Voraussetzungen
- Ansprüche vs. Arbeitgeber (Arbeitgeberhaftung)
- Arbeitsunfall: Strafrecht
- Roland A. Müller und Christian Maduz: Arbeitsgesetz-Kommentar, Arbeitsgesetz mit weiteren Erlassen im Bereich Arbeitsschutz
- Ansprüche vs. Drittschädiger
Checklisten zur Arbeitssicherheit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam