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Arbeitsrecht / Arbeitssicherheit

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Arbeitnehmer-Belästigung + Arbeitssicherheit: Bundesrat will zwei IAO-Übereinkommen ratifizieren

Übereinkommen Nrn. 190 + 191

Datum:
08.06.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Arbeitgeberfürsorge, Arbeitsunfall
Thema:
Arbeitnehmer-Belästigung + Arbeitssicherheit
Stichworte:
Arbeitnehmer-Belästigung, Arbeitssicherheit, Arbeitswelt, Belästigung, Gewalt, IAO, Internationale Arbeitsorganisation, Ratifikation, Übereinkommen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 05.06.2026 verabschiedet die

  • Botschaft zur Ratifikation von zwei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).

Es handelt sich dabei um

  • die Übereinkommen
    • Nr. 190
      • über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und
    • Nr. 191
      • zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip.

Rückmeldung von Vernehmlassung

Gestützt

  • auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und
  • auf die juristische Analyse,
    • gemäss der diese beiden Übereinkommen im Schweizer Recht nicht direkt anwendbar sind,
    • stellt der Bundesrat fest, dass
      • die geplante Ratifikation bei den Kantonen und
      • bei den konsultierten Organisationen auf breite Unterstützung stösst.

Übereinkommen Nr. 190

Das Übereinkommen Nr. 190

  • führt eine internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ein und
  • sieht Schutz- und Präventionsmassnahmen vor.

Durch die Ratifikation des Übereinkommens wird die Schweiz

  • ihre Verpflichtung zur Bekämpfung entsprechender Verhaltensweisen bekräftigen,
    • obwohl diese im Schweizerischen Recht bereits verboten sind.

Bisher haben 56 Länder das Übereinkommen ratifiziert.

Übereinkommen Nr. 191

Beim Übereinkommen Nr. 191

  • geht es hingegen um die Aktualisierung der IAO-Normen:
    • Die Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds soll als grundlegendes Prinzip darin verankert werden.
  • handelt es sich um rein formelle Änderungen,
    • die keine Anpassung des Schweizer Rechts erfordern.

Mit der Ratifikation dieses Übereinkommens kann die Schweiz beitragen

  • zur Stärkung des Korpus der internationalen Arbeitsnormen.

Wirkung der Ratifikation

Mit der Ratifikation dieser beiden Übereinkommen wird die Schweiz

  • ihr Engagement für die grundlegenden Rechte bei der Arbeit bekräftigen.

Ratifikations-Unterlagen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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