Gattungszession | |
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Definition |
Abtretung (Globalzession) nicht sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb des Schuldners, sondern nur die Forderungen ausgeschiedener Gattungen wie von Branchensegmenten, Geschäftszweigen, Betriebsteilen, Zweigniederlassungen o.ä. |
Synonyme |
Zession der Forderungsgattung aus bestimmtem Unternehmensbereich |
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Abtretung
Gattungszession
Rechtsgebiet:
Abtretung
Stichworte:
Abtretung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG