Mantelzession | |
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Definition |
Obligatorische Verpflichtung des Kreditnehmers, auf erstes Verlangen der Bank zur Kreditdeckung durch Einzelzessionen; es handelt sich um ein Verpflichtungsgeschäft und nicht um eine Abtretung |
Synonyme |
Zessionsversprechen |
Link |
LAWINFO
Abtretung