Sicherungszession | |
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Definition |
fiduziarische Abtretung einer Forderung oder eines anderen Rechtes durch den Schuldner als Zedent an den Gläubiger als Zessionar zur Sicherung dessen Hauptforderung, mit der Abrede, dass der Zessionar über den Abtretungsgegenstand nur im Rahmen des Sicherungszweckes verfügen darf und bei Tilgung der Hauptforderung diesen zurück zu zedieren hat |
Synonyme |
Sicherungsabtretung |
Link |
LAWINFO
Abtretung