Der Arbeitgeber sollte
- die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist einhalten
- keine drohende Bedingung aussprechen wie „Entweder Sie akzeptieren sofort die neuen Bedingungen oder wir kündigen Ihnen innerhalb der Kündigungsfrist“ > Eine solche Formulierung gilt als Missbrauch.
- Nach erfolgter Kündigung sind denkbar:
- ein Anschlussvertrag mit veränderten Bedingungen
- eine Aufhebungsvereinbarung nach OR 115 unter Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages.
Tipps an Arbeitgeber:
- Gehen Sie bei Aenderungskündigungen takt- und verständnisvoll um.
- Achten Sie auf das wording bei den Korrespondenzen.
- Lassen Sie es trotz aller Verständniskundgabe nicht an der Entschlossenheit missen, die geplante Massnahme auch umzusetzen.
Weitergehende Informationen für den Fall, dass die Voraussetzungen einer Massenentlassung erfüllt sind, finden Sie auf www.massenentlassung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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