Voraussetzung für eine Änderungskündigung sind objektive Gründe wie:
- betriebliche Gründe
- Umstrukturierung
- Restrukturierung
- Persönliche Gründe
- veränderte Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters
- teilweise Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters.
Personalabbau / Personalrestrukturierungen
Änderungskündigungen können in wirtschaftlichen Zeiten ein Hilfs- bzw. Korrekturmittel sein,
- die Löhne an die aktuellen Verhältnisse anzupassen;
- um Boni auf ein vernünftiges Mass zurückzuführen oder an Vorgaben der Aufsichtbehörde (zB finma) anzupassen;
- nicht mehr zeitgerechte fringe benefits aufzuheben;
- eine Pensumsreduktion einzuführen, um Härtefälle zu vermeiden (Personalentlassungen/Pensumsreduktionen bei älteren Mitarbeitern uam).
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.personalabbau.ch
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