Der Arbeitgeber sollte
- die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist einhalten
- keine drohende Bedingung aussprechen wie „Entweder Sie akzeptieren sofort die neuen Bedingungen oder wir kündigen Ihnen innerhalb der Kündigungsfrist“ > Eine solche Formulierung gilt als Missbrauch.
- Nach erfolgter Kündigung sind denkbar:
- ein Anschlussvertrag mit veränderten Bedingungen
- eine Aufhebungsvereinbarung nach OR 115 unter Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages.
Tipps an Arbeitgeber:
- Gehen Sie bei Aenderungskündigungen takt- und verständnisvoll um.
- Achten Sie auf das wording bei den Korrespondenzen.
- Lassen Sie es trotz aller Verständniskundgabe nicht an der Entschlossenheit missen, die geplante Massnahme auch umzusetzen.
Weitergehende Informationen für den Fall, dass die Voraussetzungen einer Massenentlassung erfüllt sind, finden Sie auf www.massenentlassung.ch