LAWINFO

Anwaltshonorare

QR Code

Art. 4: Ausserordentliche Ansätze

Rechtsgebiet:
Anwaltshonorare
Stichworte:
Anwaltshonorare
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das gemäss vorstehender Bestimmung berechnete Honorar kann bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen angemessen erhöht werden, maximal aber auf das Doppelte:

a) Besondere Schwierigkeiten, z.B.

  • fremdsprachige Akten bzw. Verhandlungen
  • internationale Tatbestände und Rechtsfragen
  • Beanspruchung von Spezialkenntnissen
b) Besondere Dringlichkeit

  • Beanspruchung des Anwaltes ausserhalb der üblichen Bürozeit
c) Besondere Wichtigkeit für den Auftraggeber

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.