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Anwaltshonorare

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Pflichtverteidigerhonorare / Honorare des erbetenen Verteidigers / URB, UP

Rechtsgebiet:
Anwaltshonorare
Stichworte:
Anwaltshonorare
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pflichtverteidigerhonorare

Honorare für amtliche Verteidiger werden von den Gerichten festgesetzt und bezahlt.

Der amtliche Verteidiger rechnet seine Zeiteinheiten gegenüber dem Gericht ab, dieses prüft und vergütet zu einem stark reduzierten – kantonal unterschiedlichen – Stundenansatz.

Honorare des erbetenen Verteidigers

Der erbetene Verteidiger rechnet seine Honorare und Barauslagen gegenüber seinem Klienten zu vereinbarten Sätzen direkt ab.

Unentgeltlicher Rechtsbeistand (URB) und unentgeltliche Prozessführung (UP)

Verfügt ein Anspruchsinhaber nicht über genügend Mittel, um einen Rechtsbeistand und die Kosten der Prozessführung bezahlen zu können, so kann er (Belehrungspflicht des Anwalts) beim zuständigen Gericht kurz sog. URB + UP beantragen.

Voraussetzungen sind Mittellosigkeit und Erfolgsaussichten in der Streitsache.

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