Die kantonalen Anwaltsverbände stellen sog. Honorarkommissionen für die Beurteilung der Rechtmässigkeit und Angemessenheit von Honoraren zur Verfügung. Als Verbandsorgane können sie nur Empfehlungen an die Parteien abgeben und keine Entscheide treffen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des ausgewiesenen Zeitaufwandes und behaupteter Mängel der Tätigkeit wird sich die Honorarkommission nur in krassen und offensichtlichen Fällen materiell äussern.
Können sich Anwalt und Klient nicht einigen, bleibt nur der Rechtsweg. Die Meinung des Referenten der Honorarkommission gibt eine Wegleitung wie eine Streitigkeit ausfallen könnte, schafft also Rechtssicherheit und führt in vielen Fällen zu Einigungen.
Für ein Eintreten der Honorarkommissionen ist natürlich Voraussetzung, dass der Berater Anwalt und Mitglied des Berufsverbandes ist.