Ausnützung einer Notlage etc.
Je nach konkreter Situation kann arbeitgeberseitiger Rechtsmissbrauch vorliegen, wenn
- der Arbeitgeber die Notsituation des Arbeitnehmers ausnutzt
- das Interesse an der flexiblen Einsatzform einseitig beim Arbeitgeber liegt.
Rechtsfolge
Annahme eines unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrages mit all seinen Konsequenzen und Schutzbestimmungen.