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Rechtsmissbrauch

Datum:
20.10.2008
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausnützung einer Notlage etc.

Je nach konkreter Situation kann arbeitgeberseitiger Rechtsmissbrauch vorliegen, wenn

  • der Arbeitgeber die Notsituation des Arbeitnehmers ausnutzt
  • das Interesse an der flexiblen Einsatzform einseitig beim Arbeitgeber liegt.

Rechtsfolge

Annahme eines unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrages mit all seinen Konsequenzen und Schutzbestimmungen.

Vorbehalt / Disclaimer

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