Es sind auch dem Teilzeit-Arbeitnehmer die gemäss OR 329 Abs. 3 üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren:
Heirat | 2 – 3 Tage |
Geburt | 1 Tag |
Tod Elternteil, Ehegatte, Kind | 2 – 3 Tage |
Andere Todesfälle im eng. Familienkreis | 1 – 2 Tage |
Wohnungswechsel | 1 Tag |
Vollzeitarbeitnehmern werden diese Absenzen bezahlt und es findet keine Kompensation der Fehlzeit statt. Gleich sollte anteilsmässig bei den Teilzeit-Mitarbeitern verfahren werden.