AHV/IV/EO
Grundsatz
Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet.
Ausnahme
Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse.
ALV
Die AlV-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet.
Berufliche Vorsorge
Versicherungsobligatorium für alle Arbeitnehmer
- über 17 Jahre
- mit einem Gesamt-Jahreseinkommen (von allen Arbeitgebern) von > CHF 19’350.
Nichtberufsunfälle
Arbeitszeit < als 8 Wochenstunden: Teilzeitmitarbeiter muss nicht obligatorisch für Nichtberufsunfälle versichert werden.
Familienzulagen
Massgebend ist der Beschäftigungsgrad:
- kantonale Gesetze massgebend.
- Wenn beide Eltern berufstätig sind, bestimmt die kantonale Gesetzgebung die Prioritätenfolge, wer die Zulagen beziehen darf.