Abgrenzungen
Vertragliche Haftung
= Haftung nach der Sondernorm von OR 321e und nach den Regeln über die vertragliche Haftung von OR 97 ff.
Ausservertragliche Haftung
= Haftung nach den Regeln der unerlaubten Handlung von OR 41 ff.
Haftung bei besonderen Arbeitsverhältnissen
= Haftungsbestimmungen für Seeleute und für Heimarbeiter
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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