Ausgangslage
Seltener, aber oft gravierender wirken sich Kalkulationsfehler aus.
Begriff
Kalkulationsfehler können sich bei Arbeitnehmern ergeben, die im Offertwesen tätig sind, und die falsche Annahmen treffen, gewisse Arbeitsschritte ausser acht lassen, falsche Preise einsetzen, nicht vorsichtig kalkulieren oder Rechnungsfehler u.ä. begehen.
Synonyme für Kalkulationsfehler sind:
- Fehlkalkulation
- Kalkulationsirrtümer
- Rechenfehler
- Verkalkulierung.
Besondere Aspekte
Bei der Arbeitnehmerhaftung aus Kalkulationsfehler ergeben sich 2 hervorzuhebende Aspekte:
- Berufsrisiko
- Mitverschulden des Arbeitgebers.
Berufsrisiko
Beim Berufsrisiko sind die folgenden Konstellationen mitzugewichten:
- Komplexe Sachzusammenhänge
- Schwierigkeitsgrad
- Zeitdruck
Der Entscheid
- Bautechniker
- Schaden: CHF 195’000
- Arbeitnehmerhaftung: CHF 35’000
- Quelle: BGE 110 II 344 [JAR 1986 S. 79.
Mitverschulden des Arbeitgebers
Stets ist ein Mitverschulden des Arbeitgebers zu prüfen, insbesondere durch:
- Auswahl eine ungeeigneter Arbeitnehmers, mangelhafte Instruktion und ungenügende Überwachung
- Auswahl eines unqualifizierten Arbeitnehmers kann zu einem Selbstverschulden gereichen.
- fehlenden Support bei der Arbeit, zB durch Nicht-Zurverfügungstellung von Kalkulationssoftware
- fehlende Kontrolle, zB durch Nichtanordnung des 4-Augenprinzips.
Kontrolle
- Der Arbeitgeber darf sich aber auf die Facharbeit bestqualifizierter Kadermitarbeiter (Chefingenieure, Versicherungsmathematiker uam) verlassen.
- Jedenfalls empfiehlt es sich die Abläufe auf eine genügende Kontrolle hin zu überprüfen, nicht nur wegen der Arbeitnehmerhaftung, sondern insbesondere wegen des mit Kalkulationsfehlern einhergehen Einnahmenausfalls.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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