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Arbeitnehmertod

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Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmertod
Stichworte:
Arbeitnehmertod
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitnehmertod

=   Der Arbeitnehmertod führt regelmässig zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses; zusätzlich begründet die Vertragsauflösung für den Ehegatten und bei dessen Fehlen die Nachkommen ein Anspruch auf einen sog. Lohnnachgenuss.

Arbeitgebertod

=   dieser führt nur dann zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wenn dieses in Ansehen der Person des Arbeitgebers geschlossen wurde (OR 338a Abs. 2, 1. Halbsatz).

Arbeitgeberkonkurs

=   der Arbeitgeber geht dem Arbeitnehmer durch Auflösung und Liquidation verlustig

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