Einleitung
Der Tod des Arbeitgebers führt nur zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn es mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers eingegangen wurde (OR 338a Abs. 2).
Ausgangslage
Auslösender Faktor für diesen Inhalt bildet das Ableben des Arbeitgebers. Der Arbeitgebertod ist, wenn auch nur für den Fall des Vertragsschlusses angesichts der Arbeitgeber-Person, eine von mehreren möglichen Varianten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, mit denen sich die Inhalt-Folge der Autoren befasst.
Überblick: Arbeitgebertod
- Einleitung zum Arbeitgebertod
- Inhaltsverzeichnis
- Begriff und Abgrenzungen
- Abgrenzung zum Arbeitnehmertod
- Abgrenzung zum Arbeitgeberkonkurs
- Auflösungszweck
- GRUNDSATZ: ARBEITSVERHÄLTNIS-FORTSETZUNG
- MIT PERSÖNLICHER BINDUNG
- Beendigung Arbeitsvertrag
- Schadenersatzanspruch
- Ausnahme
- OHNE PERSÖNLICHE BINDUNG
- Fortsetzung Arbeitsvertrag
- Vorschriften Betriebsübernahme
- FAZIT
Systematische Linksammlung
Ordentliche Kündigung
- Entlassung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Missbräuchliche Kündigung
- Änderungskündigung
- Unzeitkündigung
- Rachekündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Massenentlassung
Ausserordentliche Kündigung
Einvernehmliche Beendigung
Zeitablauf
Tod einer Partei bzw. Auflösung
- Arbeitnehmertod
- Arbeitgebertod
- Arbeitgeberkonkurs
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