Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Arbeitszeugnis, Musterarbeitszeugnisse sowie Links zu Arbeitsvertrag, Arbeitsrecht und Personalrecht.
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Arbeitszeugnis | Arbeitsbestätigung | |
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Weiterführende Informationen zur Arbeitsbestätigung |
Die Redaktion des Arbeitszeugnisses wird beeinflusst durch die teils gegenläufigen Interessen von wohlwollender Formulierung zur Sicherung des wirtschaftlichen Fortkommens des Arbeitnehmers einerseits und den Prinzipien der Vollständigkeit und Richtigkeit bzw. Wahrheit und Klarheit des Zeugnisses andererseits. Vor Jahrzehnten ist als Brückenschlag zwischen diesen Vorgaben das heute verpönte Mittel der sog. „Geheimcodes“ eingeführt worden, welches die Komplexität der Zeugnisredaktion und Zeugnislesung noch mehr erschwert.
Begriffe, Grundlagen, Abgrenzungen etc.
Hauptgegenstand dieses Kapitals ist die Definition des „Arbeitszeugnisses“, seine rechtlichen Grundlagen, die Abgrenzung bzw. Unterscheidung von Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung sowie die Ziele, die mit einem Arbeitszeugnis verfolgt werden:
Zeugnisarten
In der Arbeitsrechtspraxis wird unterschieden in Vollzeugnis (auch qualifiziertes oder Schlusszeugnis), Zwischenzeugnis, Lehrzeugnis, Praktikumszeugnis und Arbeitsbestätigung (auch: einfaches Zeugnis) sowie die Referenz. Jede dieser Zeugnisarten ist von den Grundlagen, vom Inhalt und Umfang sowie von Aussagekraft her unterschiedlich:
- Arten von Arbeitszeugnissen
- Einleitung
- Vollzeugnis
- Zwischenzeugnis
- Lehrzeugnis
- Praktikumszeugnis
- Arbeitsbestätigung
- Referenz
Formelle Anforderungen
Lehre, Rechtsprechung und Praxis stellen gewisse Minimalanforderungen an die Ausgestaltung des Arbeitszeugnisses.
Diese formellen Elemente werden an dieser Stelle erörtert:
- Formelle Anforderungen
Materielle Anforderungen
Die inhaltlichen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis werden in diesem Kapitel dargestellt und erläutert.
Formulierungsgrundsätze
In diesem Abschnitt wird die praktische bzw. redaktionelle Ausgestaltung des Arbeitszeugnisses behandelt. Der Fokus liegt hier weniger auf dem Recht; die rechtlichen Aspekte sind im Kapitel zuvor, unter Wahrheit + Klarheit bzw. Formulierung + Qualifikation behandelt worden.
- Allgemeine Formulierungsgrundsätze
- Besondere Formulierungsgrundsätze
- Relevante Vorkommnisse und Umstände; Mitarbeitergespräche
- Dauer des Arbeitsverhältnisses als Indikator
- Leistungsqualifikation anstelle Zufriedenheitsbewertung
- Verhaltensqualifikation
- Austrittsgrund
- Schlussformel: Bedauern, Dank und Zukunftswünsche
- Kodierte Formulierungen
- Sprachliche Brückentechnik
- Positive Füllwörter
- Negative Füllwörter
Erstellung eines Arbeitszeugnisses
In diesem Abschnitt geht es um die (rechtzeitige) Anhandnahme der Erstellung eines Arbeitszeugnisses, um den Erstellungsprozess, der, auch wenn dazu grundsätzlich der Arbeitgeber verpflichtet ist, je nach Organisation, Häufigkeit von Arbeitszeugnissen, des Mitwirken-lassens des Arbeitnehmers usw., unterschiedlich ist.
Von besonderer Wichtigkeit ist bleibt der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein individuell auf ihn zugeschnittenen Arbeitszeugnisses. – Copy paste-Zeugnisse sind verpönt.
- Ausstellungsfrist (Fälligkeit)
- Arbeitszeugnis-Erstellung durch den Arbeitgeber
- Grundsatz
- Vorgehen
- Inhouse-Redaktion
- Redaktion im Outsourcing
- Formulierungshilfen
- Musterzeugnisse und Textbausteine
- Zeugnissoftware / Zeugnisgenerator
- Änderungswünsche des Arbeitnehmers
- Dahinfallen des Änderungsanspruchs
- Durchsetzung des Zeugnisanspruchs
- Vorprozessual
- Prozessual
Zeugnisklage
Weigert sich der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis 1) auszustellen oder 2) zu berichtigen bzw. vom Arbeitnehmer erhaltene frühere Arbeitszeugnis 3) wieder herauszugeben, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche klageweise durchsetzen. Diese drei Arten von Zeugnisklagen ist das Eine, die Vollstreckung bei fortgesetzter Weigerung des Arbeitgebers nach Obsiegen des Arbeitnehmers das Andere. Ein geeignetes Vorgehen kann Vollstreckungsprobleme vermeiden oder zumindest reduzieren.
Die Erläuterung des Arbeitszeugnisses als Prozessgegenstand ist unter nachgenannten Stichwörtern eingefangen:
- Zeugnisklage
- Einleitung
- Zeugnis-Ausstellungs-Klage
- Zeugnis-Berichtigungs-Klage
- Zeugnis-Herausgabe-Klage
- Zuständigkeit
- Streitwert
- Kognition des Gerichts
- Arbeitgeber als Beklagter (Normalfall)
- Arbeitnehmer als Beklagter (Ausnahme)
- Klageart
- Begründung
- Antrag auf Zeugnis-Ausstellung
- Antrag auf Zeugnis-Änderung
- Beweislast
- Vollsteckung
- Schadenersatz
- Exkurs: Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer
- Exkurs: Arbeitgeber gegen Arbeitgeber
Sonderfälle / Nicht alltägliche Arbeitszeugnis-Situationen
Der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses wird begleitet mit Rechten und Pflichten, auch für Sonderfälle wie Arbeitgeberkonkurs, Zeugnis als Strafgegenstand, Datenschutz und unerlaubter Retention (Rückbehalt durch Arbeitgeber).
Auch wenn die Ausstellungsfrist (Fälligkeit) – abgesehen von Ausnahmen – sich im Wochenbereich bewegt, gibt es doch Fälle, wo kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird und sich daher die Frage stellt, ob der Zeugnisanspruch verjährt; nachfolgend wird daher auch das Thema „Verjährung Zeugnisanspruch“ beantwortet.
- Arbeitszeugnis bei Arbeitgeberkonkurs
- Arbeitszeugnis als strafrechtlich relevante Urkunde
- Datenschutz
- Keine Retention
- Haftung für Arbeitszeugnis
- Einleitung
- Haftung gegenüber Arbeitnehmer
- Haftung gegenüber Dritten
- Verlust des Arbeitszeugnisses
- Verjährung des Zeugnisanspruchs
Referenzen
Personalsuchende Arbeitgeber begnügen sich oft nicht mit den vorgelegten Arbeitszeugnissen und wollen beim Zeugnisersteller Rückfragen stellen. Die Antworten auf solche Rückfragen, die der Zeugnisaussteller gibt, werden als „Referenzen“ bezeichnet. Dieses Kapitel dreht sich rund um solche „Referenzen“:
- Referenzen
- Einleitung
- Begriff
- Grundlagen
- Zweck
- Rechtsnatur
- Beteiligte Personen
- Zustimmung des Bewerbers
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- Einleitung
- Zustimmung zur Referenzeinholung/-erteilung
- Referenzangaben in Bewerbungsunterlage
- Autorisierung potent., aber nicht bisheriger Arbeitgeber
- Kein selbständiges Referenzrecht potent. Arbeitgeber
- Heimliches Referenzeinholen
- Informationen durch Bewerber
- Referenzeinholung durch potentiellen Arbeitgeber
- Referenzauskunft durch aktuellen od. früheren Arbeitgeber
- Auskunftsart
- Auskunftsgegenstand
- Nach erfolgter Referenzerteilung Auskunftsrecht durch Dritten
- Haftung / Berichtigungsanspruch / Verbot
- Schadenersatz
- Genugtuung
- Datenschutz
- Strafrecht
- Verjährung Referenzanspruch
Services
Damit User ihre Interessen selber weiterverfolgen können, enthält diese Website weitere Informationen: